gzpk nimmt Stellung zum Gentechnik-Spezialgesetz
Bis zum 9. Juli durften Kantone und Organisationen zum «Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien» Stellung nehmen. Das hat auch die gzpk (Getreidezüchtung Peter Kunz) getan, weil ihre Arbeitsfähigkeit im Wesentlichen bedroht wäre, wenn das Gesetz in dieser Form in Kraft treten würde. Hier beschreiben wir einige unserer Kritikpunkte.
Das Spezialgesetz stellt eine Ergänzung zum vorhandenen Gentechnikgesetz (GTG) dar, das am 1. Januar 2022 in Kraft trat. Generell stellt die gzpk in Frage, ob es für jüngere gentechnische Verfahren ein separates Gesetz geben soll. Die gzpk fordert, dass neue gentechnische Verfahren, wie Genome Editing, Genschere, CRISPR/Cas9 u.ä. weiterhin im Gentechnikgesetz reguliert werden. Denn bei diesen Verfahren handelt es sich um Gentechnik. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil von 2018 festgestellt. Auch der Bundesrat ist am 25. Oktober 2023 im Rahmen einer Aussprache zur risikobasierten Regulierung neuer gentechnischer Verfahren zu dieser Einschätzung gekommen.
Was die gzpk als Schweizer Pflanzenzüchtungsorganisation begrüsst, ist die vom Bundesrat geforderte Wahlfreiheit für Konsumenten und die Warenflusstrennung. Jedoch beurteilt die gzpk den vorliegenden Gesetzesentwurf als nicht ausreichend, um eine gentechnikfreie Biozüchtung sicherzustellen. «Wir sorgen uns, dass unsere Arbeit, die Biozüchtung künftig massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht wird», schreibt die Arbeitsgruppe, die die Stellungnahme der gzpk ausgearbeitet hat.
«Wir sorgen uns, dass unsere Arbeit, die Biozüchtung künftig massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht wird»
Es bleiben Fragen ungeklärt, wie beispielsweise: Wer haftet bei Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen während der Vermehrung, der Ernte, der Verarbeitung? Wie wird die gentechnikfreie Züchtung vor Patentklagen geschützt? Die unzureichenden Regelungen im Gesetzesentwurf führen zu grossen Rechtsunsicherheiten, die sich die gzpk als gemeinnützig organisierter Verein nicht leisten kann.
Es ist wichtig, dass die gentechnikfreie Züchtung vor allfälligen Patentklagen geschützt wird. Die Pflanzenzüchtung lebt vom freien Zugang zu genetischen Ressourcen, dem sogenannten Züchterprivileg. «Wir, in der kleinräumigen Schweiz, sind darauf angewiesen, die Genetik der Züchtungshäuser weltweit, aber vor allem in der EU, nutzen zu können, um Sorten für die Schweiz von Morgen bereitzustellen», heisst es in der Stellungnahme. Die Anwendung der neuen gentechnischen Züchtungstechniken geht zurzeit mit systematischer Patentierung einher, was den für uns essenziellen Zugang zu genetischen Ressourcen massiv einschränkt.
«Wir, in der kleinräumigen Schweiz, sind darauf angewiesen, die Genetik der Züchtungshäuser weltweit, aber vor allem in der EU, nutzen zu können, um Sorten für die Schweiz von Morgen bereitzustellen»
Für die Arbeit der gzpk ist es essenziell, dass gentechnisch verändertes Material gekennzeichnet ist. Ebenso muss es eine Nachweismethode geben, ob das Pflanzenmaterial gentechnisch verändert wurde. Wenn keine Nachweismethode besteht, sollte die Pflanze nicht zugelassen werden.
«Wir fordern, dass biogezüchtete Sorten unter Biobedingungen – also ohne gentechnisch veränderte Kandidaten- und Referenzsorten – geprüft werden», heisst es in der Stellungnahme. Heute werden biogezüchtete Sorten noch zusammen mit den konventionell gezüchteten Sorten offiziell durch Agroscope geprüft. Das FiBL führt deshalb Biostreifenversuche durch, sobald ein Sortenkandidat bei der Wertprüfung der Agroscope vielversprechende Resultate erzielt. Diese Wertprüfung könnte zukünftig gentechnisch veränderte Pflanzen beinhalten. Daher fordert gzpk eine Wertprüfung unter Biobedingungen für die gentechnikfreie Züchtung.
«Wir fordern, dass biogezüchtete Sorten unter Biobedingungen – also ohne gentechnisch veränderte Kandidaten- und Referenzsorten – geprüft werden»
Ausserdem fehlt im Gesetzesentwurf ein qualitativ hochstehendes Ausbildungskonzept für alle, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen arbeiten (über den gesamten Warenfluss). Werden Lohnunternehmen separate Maschinen nutzen für die Ernte und Aussaat von gentechnisch und nicht-gentechnisch veränderten Pflanzen?
Gzpk bringt seit über 40 Jahren biogezüchtete Getreidesorten auf den Markt und dies als gemeinnütziger Verein, der nicht der Privatwirtschaft zugeordnet werden darf. Ohne gzpk gäbe es keine biogezüchteten Getreidesorten in der Schweiz und keine Züchtungsprogramme zu Bio-Leguminosen. Wir möchten unsere Arbeit gerne weiterführen, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft nicht nur zwischen Sorten wählen kann, sondern auch zwischen den angewendeten Züchtungsverfahren.